Grundstück zum Verkauf
Die maximale Belegung des Grundstücks beträgt 20% + 5% (Nebengebäude) oder 30% + 5% (Nebengebäude), wenn mehr als 75% des Hauses im Erdgeschoss verteilt sind.
Die maximale bebaubare Fläche beträgt 40%, insgesamt können 602,4 m² gebaut werden. Im Erdgeschoss und im ersten Stock. Kellergeschoss zählt nicht für Bauzwecke.